Einladung zur Weihnachtsfeier
Folgende Einladung zur Weihnachtsfeier wurde mir von einer Freundin, welche in einem Sportunternehmen für Menschentran, ähm einem Menschentransportunternehmen arbeitet zugespielt. Ob der Ursprung der Einladung in eben diesem zu suchen ist entzieht sich meiner Kenntnis. Egal, die Regeln gelten vielleicht auch für so manch anderes Unternehmen…
Einladung zur Weihnachtsfeier
1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus eigener Kraft erreichen, und nicht im alkoholisierten Zustand von Kollegen hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.
2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tìschen aufsuchen! Auch die Begründung ‚Sonst frißt mir der Meier die ganzen Melonenschiffchen weg‘ kann nicht akzeptiert werden.
3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis ‚Alkohol desinfiziert‘ beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten das Mißtrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat, wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was passierte als Kollege Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.
5.) Sollte jemand nach Genuß der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen Unpäßlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, das einige der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin Frl. Kluge meint, es bestände ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.
MfG Die Geschäftsleitung
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